Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Personalvermittlungs- und Personalberatungsleistungen zwischen der RSG Recruiting Solutions Group GmbH, Am Heiligenhaus 9, 65207 Wiesbaden, vertreten durch den Geschäftsführer Ricardo Serrano (nachfolgend „RSG" oder „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn RSG diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsumfang
(1) RSG erbringt Personalvermittlungsleistungen auf Basis der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Konditionen. Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Erstellung von Anforderungsprofilen
- Active Sourcing und Direktansprache von Kandidaten
- Screening und Vorauswahl geeigneter Bewerber
- Durchführung von Erstgesprächen
- Präsentation qualifizierter Kandidaten
- Koordination des Bewerbungsprozesses
(2) RSG schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch den Erfolg der Vermittlung.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Personalvermittlung beträgt 12.000€ netto pro erfolgreich besetzter Position (Fixpreis-Modell), unabhängig vom Jahresgehalt der zu besetzenden Position.
(2) Das Honorar gliedert sich wie folgt:
- Anzahlung bei Projektstart: 2.500€ netto – fällig bei Auftragserteilung und Projektbeginn
- Restbetrag bei Erfolg: 9.500€ netto – fällig bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen Auftraggeber und vermitteltem Kandidaten
(3) Die Anzahlung von 2.500€ ist nicht rückerstattbar und deckt die Kosten für Active Sourcing, Direktansprache und Kandidatenscreening ab. Sie sichert die sofortige Kapazität und Priorisierung des Projekts durch RSG.
(4) Der Restbetrag von 9.500€ wird erst bei erfolgreicher Vermittlung fällig, d.h. bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidat.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(6) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, RSG alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber informiert RSG unverzüglich über:
- Änderungen des Anforderungsprofils
- Einstellung eines von RSG vorgestellten Kandidaten
- Abschluss eines Arbeitsvertrages
- Beendigung des Suchauftrags
(3) Die von RSG übermittelten Kandidatenprofile sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 5 Kandidatenschutz
(1) Stellt der Auftraggeber einen von RSG vorgestellten Kandidaten innerhalb von 24 Monaten nach der Erstpräsentation ein, gilt dies als erfolgreiche Vermittlung durch RSG.
(2) Dies gilt auch dann, wenn die Einstellung für eine andere als die ursprünglich ausgeschriebene Position erfolgt.
§ 6 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 7 Haftung
(1) RSG haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RSG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) RSG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Kandidaten gemachten Angaben.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: Januar 2026